Die Teilungserklärung legt verbindlich fest, wie ein Gebäude in einzelne Wohnungen und gemeinschaftliche Bereiche aufgeteilt ist. Sie bestimmt, welches Sondereigentum einer Eigentümerin oder einem Eigentümer allein zugeordnet ist, welches Gemeinschaftseigentum allen gehört und welcher Miteigentumsanteil damit verbunden ist. Ohne eine wirksam beurkundete und im Grundbuch eingetragene...